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1. März bis 30.
September: In dieser Zeit gilt laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) ein allgemeines
Schnittverbot für starke Rückschnitte an Bäumen, Hecken und Sträuchern. Grund: Schutz der Brut- und Nistzeit von Vögeln. Leichte Formschnitte (z. B. an bereits gepflegten
Hecken) sind erlaubt, solange keine Nester gestört werden.
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1. Oktober bis 28./29.
Februar: In dieser Periode ist der Rückschnitt erlaubt. Das ist die ideale Zeit
für größere Arbeiten wie das Kürzen von Ästen oder das Fällen von Bäumen (sofern keine anderen Genehmigungen nötig sind, z.b beigeschützten Bäumen)
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Ausnahmen: Tote oder kranke Äste dürfen
ganzjährig entfernt werden, wenn sie eine Gefahr darstellen (z. B. Sturmschäden). Bei Obstbäumen sind leichte Schnitte oft auch
im Sommer möglich, um das Wachstum zu fördern.